Sie können:
Mitgestalten und erhalten.
Mit kleinen Beträgen Berge versetzen.
Über das Leben hinaus Freude schenken.

Stiften
Vermögen in die Stiftung für Krebskranke Kinder Mainz zu übertragen, bedeutet, nachhaltig persönlichen Bezug zu gemeinnützigem Engagement aufzubauen und darüber hinaus auch langfristige Ziele zu verfolgen.
Die Stiftung arbeitet nur mit dem erwirtschafteten Zinsen, nicht mit dem Stiftungsvermögen als solches.

Zustiften
Durch Zustiftungen wird das Stiftungsvermögen erhöht. Das kann beispielsweise durch Spenden des Stifters selbst oder Dritter erfolgen. Im Unterschied zur Spende, dient eine Zustiftung der längerfristigen Verwendung und wird dem Stiftungsvermögen hinzugefügt. Nichtsdestotrotz können auch Zustiftungen zweckgebunden sein und für Einzelmaßnahmen genutzt werden.

Testamentarische Verfügung
Freie oder zweckgebundene Zustiftungen können auch über eine testamentarische Verfügung getätigt werden. Sie können die Stiftung Krebskranke Kinder Mainz dabei als Vermächtnisnehmerin, Alleinerbin oder als Miterbin einsetzen.