Erbschaften
Testamentarische Verfügung
Viele Menschen möchten mit Ihrem letzten Willen nachhaltig etwas Gutes tun. Mit einer testamentarischen Berücksichtigung des Fördervereins helfen Sie Kindern und Eltern, die sich in einer der schwierigsten Situationen befinden, die einer Familie zustoßen können.
Gutes tun
Wenn Sie den Förderverein als (Mit-)Erben/Vermächtnisnehmer einsetzen, kommt Ihr Vermögen uneingeschränkt den betroffenen Kindern und Familien zugute. Aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins fällt keine Erbschaftssteuer an.
Wenn Sie darüber nachdenken, den Förderverein in Ihrem Testament zu berücksichtigen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner ist Herr Jens Dupré.
E-Mail: jens.dupre@krebskrankekinder-mainz.de
Telefon: (0 61 31) 23 72 34
Fax: (0 61 31) 669 33 49










