Erbschaften

Testamentarische Verfügung

Viele Menschen möchten mit Ihrem letzten Willen nachhaltig etwas Gutes tun. Mit einer testamentarischen Berücksichtigung des Fördervereins helfen Sie Kindern und Eltern, die sich in einer der schwierigsten Situationen befinden, die einer Familie zustoßen können.

Gutes tun

Wenn Sie den Förderverein als (Mit-)Erben/Vermächtnisnehmer einsetzen, kommt Ihr Vermögen uneingeschränkt den betroffenen Kindern und Familien zugute. Aufgrund der Gemeinnützigkeit des Vereins fällt keine Erbschaftssteuer an.

Wenn Sie darüber nachdenken, den Förderverein in Ihrem Testament zu berücksichtigen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Jens Dupré.
E-Mail: jens.dupre@krebskrankekinder-mainz.de
Telefon: (0 61 31) 23 72 34
Fax: (0 61 31) 669 33 49

Online Spende
Telefon: (0 6131) 237 234
E-Mail:
Aktuelles

Ausstellung

vom 21. Januar bis 17. Februar 2012. Eröffnung am 20. Januar im Rahmen des Neujahrskonzerts in der ev. Kirche in Gau-Odernheim um 17 Uhr


Aktuelles

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